private Altersvorsorge
Altersvorsorge – Rentenversicherung – Riesterrente – Basisrente
Rentenprodukte
Rente & Altersvorsorge – finanzielle Sicherheit für Ihre Zukunft. Privat Vorsorge für die eigene Rente und den Ruhestand zu treffen ist heutzutage äußerst wichtig. Wer sich einzig auf die staatliche Versorgung verlässt, hat sprichwörtlich „schlechte Karten“. Aus diesem Grund sollten Sie sich ernsthaft Gedanken über einen passenden Schutz bzw. die richtige Vorsorge für Ihr Rentenalter treffen.
Altersvorsorge
Private Altersvorsorge – finanzielle Sicherheit zur Rente
Die private Altersvorsorge ist in Zeiten fast leerer Rentenkassen für jeden Erwerbstätigen unerlässlich. Denn wer einmal sein aktuelles Berufseinkommen mit dem vergleicht, was die gesetzliche Rentenversicherung ihm im Alter zu zahlen bereit ist, wird eine erhebliche Rentenlücke bemerken. Diese Lücke muss jeder Verbraucher durch private Vorsorge fürs Alter selbst schließen. Andernfalls wird es nicht möglich sein, den bisherigen Lebensstandard im Alter zu erhalten. Private Advice Stuttgart hilft Ihnen dabei, die richtige private Altersvorsorge zu finden.
Was leistet eine private Altersvorsorge?
Mit Hilfe der richtigen privaten Vorsorge können Verbraucher die drohende Rentenlücke im Alter effektiv schließen: Wer als rentenversicherungspflichtig Beschäftigter das Rentenalter erreicht und in den Ruhestand tritt, hat zunächst Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hat man nun eine privat vorgesorgt, erhält man zu diesen Zahlungen die vertraglich vereinbarten Beträge der jeweiligen privaten Vorsorge dazu. Die Summe beider Leistungen bildet dann die Gesamtrente.
Was kostet eine private Vorsorge?
Eine private Altersvorsorge kann schon mit relativ geringen Beiträgen zu Erwerbszeiten im Alter große Wirkung entfalten. Vor allem, wenn junge Menschen frühzeitig mit der Vorsorge beginnen. Aber auch ältere Erwerbstätige haben noch gute Möglichkeiten, privat vorzusorgen. Prinzipiell kann man bei der privaten Vorsorge, ebenso wie bei fast allen Geschäften des täglichen Lebens sagen: Je mehr Leistung man erwartet und je kürzer die Ansparzeit hierfür ist, desto mehr muss man an Beiträgen / Kosten zahlen.
Welche Möglichkeiten bestehen konkret für eine private Altersvorsorge?
Die Möglichkeiten, private Vorsorge für das Rentenalter zu treffen, sind sehr vielfältig. Aus diesem Grund existiert auch eine große Auswahl an denkbaren Produkten am Markt. So kann beispielsweise staatlich gefördert vorgesorgt werden, etwa mit der Riesterrente oder einer Basisrente. Aber auch eine rein private Vorsorge, etwa durch eine private Rentenversicherung, eine mögliche (Er¬)Lebensversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder eine andere Vorsorgeform sind möglich. Wichtig ist letztlich, dass sich der Einzelne für das Produkt entscheidet, das ihm eine private Vorsorge mit guten Leistungen ermöglicht und für ihn gut finanzierbar ist.
Rentenversicherung
Rentenversicherung – zusätzliches Geld im Rentenalter
Die private Rentenversicherung hilft Ihnen dabei, sich einen zusätzlichen Betrag zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse zu sichern. Dies ist auch dringend nötig, denn wenn man bedenkt, dass die Rententöpfe immer leerer werden, kann einem vor dem Alter wirklich Angst und bange werden. Vergleicht man dann noch den Betrag aus der Information der Deutschen Rentenversicherungsstelle, die jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte jedes Jahr erhält, mit den Ausgaben, die man aktuell regulär hat, zeichnet sich oftmals eine große Rentenlücke ab. Private Advice Stuttgart hilft Ihnen dabei, diese Lücke zu schließen.
Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?
Im Prinzip funktioniert die Absicherung zur Aufstockung der Altersrente wie die meisten anderen Versicherungen auch: Der Versicherte leistet monatliche Beiträge und bekommt dann dafür im Rentenalter wiederum monatlich einen zusätzlichen Betrag zu seiner gesetzlichen Rente ausgezahlt. Beide Rentenzahlungen zusammen ergeben dann die Gesamtrente. Der Vorteil bei einer reinen Rentenvorsorge ist der, dass man schon zu Beginn der Versicherungslaufzeit relativ genau berechnen kann, wie hoch die Versicherungsleistungen dann im Alter ausfallen werden.
Welche Formen der zusätzlichen Rente gibt es?
Um eine private Rentenversicherung zu betreiben stehen Ihnen die unterschiedlichsten Produkte der verschiedensten Anbieter zur Auswahl. Für welche Form Sie sich letzten Endes entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und Wünschen ab. Sie können beispielsweise in Formen der Rentenvorsorge investieren, die ein verhältnismäßig hohes Risiko aufweisen, Ihnen im Alter aber dafür gute Rendite versprechen. Andererseits gibt es auch Vorsorgeformen mit sehr geringem oder gar keinem Risiko, hier fallen jedoch die Renditen nicht so üppig aus. Außerdem stehen Ihnen staatlich geförderte Versionen offen, etwa die sogenannte Riester- oder Basisrente.
Die private Rentenversicherung möglichst in jungen Jahren abschließen
Eine wichtige Rolle spielt bei der privaten Rentenvorsorge vor allem der Zeitraum, in welchem Sie Ihre Beiträge leisten. Lange Beitragszeiträume wirken sich positiv auf die Beiträge und die Höhe der Leistungen aus. Wer beispielsweise mit Anfang Zwanzig mit der Einzahlung beginnt hat bis zum Erreichen des Rentenalters mehr Zeit als jemand, der erst mit Ende Dreißig anfängt. Folglich wird der Jüngere für dieselben Leistungen niedrigere Beiträge aufwenden müssen, da er ja mehrere Jahre länger einbezahlt.
Riesterrente
Riesterrente – Ihr Plus für mehr Geld im Alter
Die Riesterrente, benannt nach ihrem Erfinder Walter Riester, gehört ebenso wie die Basisrente zu den vom Staat geförderten Zusatzrenten. Ziel dieser Zusatzrenten ist es, Sparern durch die regelmäßigen Beiträge während ihrer Berufsjahre eine zusätzliche monatliche Rentenzahlung aufzubauen. Hierzu die Beiträge plus der festgeschriebenen staatlichen Förderung verzinst und dann im Rentenalter monatlich wieder ausgeschüttet.
Für wen ist die Riesterrente interessant?
In Zeiten klammer Rentenkassen sollte jeder rentenversicherungspflichtige Erwerbstätige zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente im Rahmen privater Altersvorsorge Geld für seinen Lebensabend ansparen. Aus diesem Grund hat der Staat Anreize durch geförderte Zusatzrenten geschaffen, die Riesterrente ist eine davon. Allerdings kann nicht jeder Erwerbstätige mit dieser Rente vorsorgen, hierzu muss man nämlich entweder voll zulageberechtigt oder zumindest mittelbar zulageberechtigt sein. Voll zulageberechtigt für sind:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen
- Beamte und Amtsträger
- pflichtversicherte Landwirte
- geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Krankengeld
- vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
- pflichtversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Kindererziehende
- Mittelbar zulageberechtigte Personen sind die jeweiligen Ehepartner der Riestersparer. Auch sie haben den rechtlichen Anspruch auf die volle staatliche Förderung.
Was bedeutet staatliche Förderung?
Im Gegensatz zur Basisrente, die in Form von Steuervorteilen eine indirekte staatliche Förderung erhält, wird die Riesterrente direkt gefördert. Das bedeutet, dass der deutsche Staat jedem Sparer pro Jahr einen festen Betrag zu den von diesem selbst aufgebrachten Beiträgen hinzugibt. Wie hoch diese staatliche Förderung ausfällt, hängt von bestimmten Faktoren ab, so wird bei der Berechnung beispielsweise die Anzahl der Kinder des Riestersparers berücksichtigt.
„Spielregeln“ der Riesterrente
Ein Riester-Vertrag kann nicht verpfändet, beliehen oder abgetreten werden. Auch werden Zulagen zur Riester-Rente nur für solche Beiträge zu Altersvorsorge-Verträgen gewährt, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind. Im Gegenzug sind die aber die geleisteten Beiträge sowie die bereits erhaltenen Zulagen „Hartz IV sicher“. Verschuldet sich also der Riestersparer oder gerät er in die Privatinsolvenz, kann kein Gläubiger seine Rente oder Teile davon Anspruch erheben. Bei sog. „schädlicher Verwendung“ des Riester-Guthabens müssen Sie jedoch die Zulagen und die gewährten Steuervorteile zurückzahlen. Bei Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 % des Guthabens möglich. Diese anfängliche Teilauszahlung muss aber, genau wie die laufenden Zahlungen, voll versteuert werden.
Basisrente
Die Basisrente: Vorsorgen mit Steuervorteil
Die Basisrente gehört, ebenso wie beispielsweise auch die Riesterrente, zu den staatlich geförderten Zusatzrenten. Als privat finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge ergänzt sie somit die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Basisrente gehört, rechtlich gesprochen, zur sogenannten 3. Säule der Altersvorsorge und wird nach ihrem Erfinder auch als Rüruprente bezeichnet.
Welche Vorteile bietet die Basis- / Rüruprente?
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehen immer mehr zurück, schuld sind unter anderem stark belastete Kassen und der demographische Wandel. Aus diesem Grund sollte jeder Erwerbstätige zusätzlich auch privat fürs Alter vorsorgen. Um diese eigenverantwortliche Vorsorge attraktiver zu machen, hat der Staat verschiedene Förderungsmöglichkeiten eröffnet. Während beispielsweise die Riesterrente vom Staat durch Zuschläge bei der Beitragszahlung direkt gefördert wird, wird die Rüruprente indirekt staatlich gefördert, nämlich durch Steuervorteile.
Wer profitiert von der Rüruprente?
Anders als die Riesterrente, welche sich vor allem an Rentenversicherungspflichtige und Beamte richtet, ist die Basisrente in erster Linie für Gutverdiener und Selbstständige gedacht. Vor allem Selbstständige zahlen oft garnichts mehr in die staatliche Rentenversicherung ein und haben somit im Alter keinen Anspruch auf deren Leistungen. Hier hilft die Rüruprente, die es durch heutige Steuervorteile erleichtert, Geld für die Zukunft zurückzulegen.
Wie funktioniert die Basisrente?
Diese Form der privaten Altersvorsorge folgt auf den ersten Blick demselben Prinzip wie eine „normale“ Rentenversicherung. Der Versicherte zahlt in der Ansparphase seine Beiträge und erhält im Rentenalter von diesem die vertraglich vereinbarte (Zusatz-) Rente. Der Clou der Basis- oder Rüruprente ist jedoch, dass der Versicherte die Beiträge, die er in der Ansparphase an den Versicherer leistet, in großer Höhe steuerlich geltend machen kann.
Rüruprente ist „Hartz IV – sicher“
Ebenso wie die anderen staatlich geförderten Formen der privaten Altersvorsorge ist auch die Basisrente „Hartz IV – sicher“. Das bedeutet, dass die bereits gezahlten Beiträge oder schon erhaltenen Leistungen in keinem Fall auf ein mögliches ALG II angerechnet werden dürfen. Das Gleiche gilt für den Pfändungsschutz: Die genannten Beträge sind unpfändbar und zwar sowohl für private Gläubiger als auch für staatliche Institutionen.
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