Gebäudeversicherung

Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser können Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichern. Ihre Immobilie ist eine Ihrer stärkstes Kapitalanlagen und ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Altersvorsorge. Mit dem Verlust oder der schweren Beschädigung geht oftmals der finanzielle Ruin einher. Daher sollten Sie Ihr Eigentum ausreichend absichern. So können Sie auch in Zukunft auf den Wert Ihres Hauses bauen und sind für alle Fälle abgesichert..

Der richtige Schutz für Ihre Immobilie

Neben dem Grundschutz empfehlen wir grundsätzlich den Einschluss von Elementarschäden. Mit dem Klimawandel nehmen Wetterextreme wie Starkregen und Überschwemmungen immer mehr zu. Nur mit dem Zusatzbaustein „Elementarschäden“ zur Wohngebäudeversicherung sind Immobilien auch gegen Überschwemmungsschäden finanziell gut geschützt.

Tipp: Unter www.dieversicherer.de können Sie einfach den „Naturgefahren-Check“ starten. Nach Eingabe Ihrer Postleitzahl zeigt er Ihnen, wie groß das Hochwasserrisiko am eigenen Standort ist.

Unbedingt sollten auch „Unbenannte Gefahren“ abgesichert werden. Hier handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung, die in vielen Verträgen leider nicht vorhanden ist. Die allgemein noch nicht so verbreitete Klausel wird leider auch nicht von allen Versicherern angeboten, sollte in Ihrem Versicherungsschutz aber in keinem Fall fehlen.

Nach den üblichen Versicherungsbedingungen liegt zum Beispiel ein Sturmschaden ab der Windstärke 8 vor. Ein auf Ihrem Grundstück stehender Baum wird nun bei kräftigem Wind entwurzelt und kippt auf Ihr Haus. Ohne Einschluss der „Unbenannten Gefahren“ wird Ihr Versicherer den Schaden ablehnen, wenn die Prüfung ergibt, dass an diesem Tag nur die maximale Windstärke 7 vorlag. Mit „Unbenannten Gefahren“ können Sie beruhigt sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer

Als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhaus sind Sie über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Bei zusätzlicher Einliegerwohnung, Vermietung Ihrer Immobilie oder Besitz eines unbebauten Grundstücks hängt der Versicherungsschutz von dem Leistungsumfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung ab. Hier ist der Blick in die Bedingungen unbedingt erforderlich. Sollte der benötigte Haftpflichtschutz nicht in Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten sein, ist der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer erforderlich.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für einen eventuell vorhandenen Öltank muss zusätzlich beachtet werden. Der Öltank mit einem bestimmten Fassungsvermögen für Ihr selbst genutztes Einfamilienhaus ist häufig auch in einer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Der Blick in die Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich.

Photovoltaikanlagen-Versicherung

Mit einer Photovoltaikanlage lässt sich nicht nur bares Geld sparen, sondern sie leistet auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stromerzeugung. Doch wer eine solche Anlage auf seinem Haus verbaut hat, sollte diese auch versichern. Denn es kann schnell passieren, dass beispielsweise ein Sturm die Anlage ernsthaft beschädigt. Je nach verbauter Anlage können die Kosten für eine Reparatur oder einen Ersatz dabei sehr schnell teuer werden.

Der richtige Schutz für Ihren Neubau

Feuerrohbauversicherung

Während der Bauphase sollte für Ihren Neubau eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Diese ist der Vorläufer zu Ihrer späteren Gebäudeversicherung nach Fertigstellung der Immobilie. Der gesamte Umfang einer Gebäudeversicherung gilt erst dann, wenn dass Objekt bezugsfertig ist. Bis dahin gilt meist für 24 Monate eine Feuerrohbauversicherung. Eine Feuerrohbauversicherung zahlt, falls das unfertige Gebäude abbrennt oder der Blitz einschlägt. Auch Baustoffe sowie Schäden durch Rauch und Löscharbeiten sind versichert. Da die Feuerrohbauversicherung meist beitragsfrei in der Gebäudeversicherung eingeschlossen wird, ist sie Bestandteil der Gebäudeversicherung und kann dort beantragt werden.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Bauherr Ihrer Immobilie. Je nach Bausumme, Umfang der Eigenleistungen und der späteren Nutzung sind Sie teilweise im Rahmen einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung auch als Bauherr versichert. In jedem Fall sollte vor Baubeginn der bestehende oder neu abzuschließende Privathaftpflichtvertrag auf den Umfang einer eingeschlossenen Bauherrenhaftpflichtversicherung überprüft werden.

Ist vielen Fällen ist jedoch eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden verursacht durch höhere Gewalt wie zum Beispiel Hochwasser oder Sturm. Die Versicherungssumme für Ihre Bauleistungsversicherung ist die Summe aller Herstellungskosten des Gebäudes inklusive der Baustoffe und Bauteile. Dazu zählen auch Außenanlagen wie Hofbefestigungen und Parkplätze sowie wesentliche Bestandteile einbaufähiger Einrichtungsgegenstände.