Hausratversicherung
Schutz für das eigene Mobiliar und Wertgegenstände gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl , Überschwemmung, Rückstau, Starkregen
Hausratversicherung
Einbrecher kündigen ihren Besuch selten an. Auch ein Wasserschaden kommt fast immer unverhofft. Schützen Sie sich vor großen unerwarteten Belastungen. Die Hausratversicherung umfasst Ihr gesamtes Eigentum, das sich in Ihren Wohnräumen und allen dazugehörigen Räumen befindet.
Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum gegen Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm, Hagel und Leitungswasseraustritt ab. Im Versicherungsfall ist Ihr gesamter Hausrat geschützt. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungspreis der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
Auf Wunsch können Sie auch zusätzliche Tarifbausteine wählen, mit denen Sie z. B. teure Fahrräder besonders absichern oder Ihren Schutz um eine Glasversicherung erweitern.
Bei der Wahl der passenden Hausratversicherung sollten Sie nachfolgende Inhalte unbedingt berücksichtigen:
- Insbesondere empfehlen wir den Einschluss von „Unbenannten Gefahren„, damit Sie auch gegen Schäden abgesichert sind, die nicht nur durch die üblichen versicherten Gefahren entstanden sind. Über „Unbenannte Gefahren“ ist praktisch alles versichert, was in den Bedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Schnell stellt man leider fest, dass es vielfältige Schäden gibt, die allein deshalb abgelehnt werden, weil keine versicherte Gefahr zutreffend ist. „Unbenannte Gefahren“ erweitern den Versicherungsschutz deshalb erheblich.
- Die Hausratversicherung für Ihre Wohnung in einem Einfamilien- oder Reihenhaus sollte in jedem Fall auch den Schutz gegen Elementarschäden beinhalten. So, wie in der Gebäudeversicherung, ist Ihr Hausrat dann auch gegen Überschwemmungsschäden abgesichert. Bei Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses sollte individuell geklärt werden, ob der Einschluss erforderlich und sinnvoll ist.
- Wichtig ist auch, eine Versicherung zu wählen, die auf den Einwand „grobe Fahrlässigkeit“ verzichtet. Schnell kann der Versicherer die Leistung kürzen oder je nach Schwere zu 100% ablehnen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Was leistet eine Hausratabsicherung?
Ebenso wie die Haftpflichtversicherung gehört die Hausratversicherung zu den Absicherungsmöglichkeiten, die wirklich jeder Verbraucher haben sollte. Denn ein Schaden oder gar Verlust Ihres Hausrats ist schnell eingetreten. Durch einen Wohnungsbrand, einen Einbruch, Elementarschäden oder eine Überspannung, die besonders für Elektrogeräte gefährlich ist, drohen Ihnen hohe Reparatur- und Neuanschaffungskosten. Hier tritt Ihre Hausratabsicherung ein und kommt für die entstandenen Schäden auf.
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Der Begriff „Hausrat“ bezeichnet alle beweglichen Sachen in Ihrem Haushalt, beispielsweise Elektrogeräte, Möbel usw., aber zum Beispiel auch Kleidung, Schmuck und unter Umständen auch zu Hause aufbewahrtes Bargeld, zumindest bis zu einem gewissen Betrag. Zu Ihrem Haushalt gehören in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sondern beispielsweise auch Ihr Garten, Ihre Garage und so fort. Auch Gegenstände, die an diesen Örtlichkeiten aufbewahrt werden, etwa Gartenmöbel etc., fallen unter den Hausratschutz.
Was kostet eine Hausratabsicherung?
Wie für jede Versicherung fallen natürlich auch für die Hausratabsicherung Beiträge an. Diese sind jedoch relativ günstig. In vielen Fällen kann schon für einen Jahresbeitrag von unter 100 Euro ein vernünftiger Schutz für Ihr Hab und Gut abgeschlossen werden. Der genaue Beitrag zur Hausratversicherung hängt natürlich auch davon ab, welchen Wert Ihr Hausrat hat bzw. wie hoch die Leistung der Versicherung im Schadensfall sein soll. Hüten Sie sich davor, Ihren Hausrat „unterzuversichern“, also aus Einsparungsgründen den Wert der Gegenstände in Ihrem Haushalt zu niedrig einzuschätzen. Denn im Schadensfall soll die Versicherung ja möglichst den Gesamtwert Ihres Hausrats ersetzen, nicht nur einen kleinen Teil. Andernfalls müssten Sie ja den Rest der Neuanschaffungskosten trotz Versicherung aus eigener Tasche bezahlen.
Wen schützt die Hausratversicherung genau?
Die von Ihnen abgeschlossene Hausratschutz schützt nicht nur Ihr persönliches Eigentum, sondern das Eigentum aller Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Hierzu gehören beispielsweise Ihr Partner und Ihre Kinder. Der Schutz der Versicherung erstreckt sich jedoch zum Beispiel auch auf das Eigentum eines Austauschschülers oder eines Au Pairs.
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