Fahrradversicherung
Warum sich der Versicherungsschutz für das geliebte Zweirad lohnt? Jährlich werden der Polizei über 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet.
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad
Laut aktuellem Jahrbuch des statistischen Bundesamts besitzen mehr Haushalte ein Fahrrad als ein Auto. Doch anders als bei der KFZ-Versicherung handelt es sich bei einer Fahrradversicherung nicht um eine Pflichtversicherung.
Warum sich der Versicherungsschutz für das geliebte Zweirad dennoch lohnt? Jährlich werden der Polizei über 300.000 Fahrraddiebstähle gemeldet – die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Für die Betroffenen bringt dieser Umstand einiges an Ärger mit sich. Denn je nach Ausführung und Wert des Fahrrads kann der Verlust bis zu mehrere tausend Euro betragen.
Für den Einen oder Anderen eine „schmerzvolle“ Erfahrung. Die daraus resultierende Einschränkung der Mobilität dürfte dabei noch das kleinere Übel sein. Mit dem passenden Versicherungsschutz halten sich die finanziellen Folgen im Rahmen. Anders sieht es aus wenn keiner besteht. Hier bleibt der Bestohlene auf seinem wirtschaftlichen Schaden sitzen.
Eine Fahrradkaskoversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für ein gleichwertiges, neues Rad nach einem Diebstahl, sondern auch Schäden durch Unfälle, Vandalismus und sogar Verschleiß. Ganz besonders empfiehlt sich das bei teuren Fahrrädern und E-Bikes. Einige Tarife beinhalten sogar einen Mobilitäts-Schutzbrief wie Sie es aus dem KFZ-Bereich kennen.
Worauf sollten Sie bei der Wahl des passenden Tarifes besonders achten?
- Abschlussfrist: Manche Anbieter verlangen, dass eine Fahrradversicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf des Zweirads abgeschlossen werden muss.
- Wahl des Fahrradschlosses: Oftmals gibt es hier bestimmte Vorgaben von Seiten der Versicherer im Hinblick auf Hersteller oder Art des Schlosses.
- Geltungsbereich: Sie möchten Ihr Fahrrad oder E-Bike mit in den Urlaub zu nehmen? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Tarif über einen Auslandsschutz verfügt bzw. wie lang dieser maximal gültig ist.
Übrigens, als Verkehrsteilnehmer unterliegen Radfahrer – genau wie Autofahrer und Fußgänger – der Straßenverkehrsordnung (StVO) und all ihren Bestimmungen. Und auch für sie gilt als oberster Grundsatz §1 StVO „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ vor allem gegenüber „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern – in diesem Fall sind die Fußgänger gemeint.
Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung schützt auch Radfahrer und ist für alle Verkehrsteilnehmer sinnvoll.
Hier noch ein kleiner Hinweis: Wann heißt es E-Bike, wann Pedelec, wann Fahrrad? Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft. Wie häufig üblich, fassen die Meisten beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern spricht man, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
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