Sterbegeldversicherung

Wer seine Angehörigen vor hohen Beerdigungskosten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen bewahren möchte, kann dies über eine Sterbegeldversicherung absichern. Zudem können individuelle Bestattungswünsche bereits fest vereinbart werden.

Das früher durch den Staat fällige Sterbegeld wurde im Jahr 2004 abgeschafft. Deshalb muss heutzutage jeder Mensch für die finanzielle Absicherung seiner eigenen Beerdigung oder die Kosten für die Bestattung seiner Angehörigen selber aufkommen. Wer mit einer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten vorsorgt, entlastet seine Angehörigen.

Was bedeutet Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Versicherer bieten häufig verschiedene Varianten der Sterbegeldversicherung an, um auf die persönlichen Lebensumstände von Versicherungsnehmern einzugehen. Unter der Produktvielfalt gibt es Sterbegeldversicherungen, die im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen stehen. Bei dieser Variante müssen zum Beispiel Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werden. Das führt oft zu Problemen beim Vertragsabschluss. Deshalb bieten Versicherer auch Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung an, die an Höchstgrenzen gebunden sind. Außerdem gibt es bei diesen Tarifvarianten eine Wartezeit (meist 18, 24 oder 36 Monate).

Optional haben Sie die Möglichkeit, hier weitere Informationen zu erhalten, Prämien zu berechnen und – wenn gewünscht – auch direkt den gewählten Versicherungsschutz zu beantragen. Dafür stellen wir Ihnen den Tarifrechner des Versicherers „SOLIDAR“ zur Verfügung.